AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
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Eine Weitervermietung an Dritte ist nur in Absprache mit uns erlaubt.
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Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
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Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen von 20 %.
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a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
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An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
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Die Nichteinhaltung der Hausordnungsregeln, insbesondere beim Verstoß des Rauchverbotes, kann zu einer
sofortigen Kündigung führen.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Kiel.
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Unterschrift/ Datum Gast (Druckbuchstaben)